Mönchengladbach. Beim Prozess gegen Ergys D. wurde dieser am Dienstag vor dem Landgericht von zwei Brüdern schwer belastet. Einer sprach gar davon, dass der mutmaßliche Altstadt-Schläger das am Boden liegende Opfer „mit voller Wucht“ und gezielt auf den Kopf getreten hat. „Möglicherweise muss ich meine Verteidigungslinie ändern“, kündigte Gerd Meister, einer der beiden Verteidiger von Ergys D., danach an.

Die Waldhausener Straße in der Mönchengladbacher Altstadt bei Tageslicht (Bild: NRW.direkt)
Vor der 7. Großen Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts unter dem Vorsitzenden Richter Lothar Beckers wurde am Dienstag der Prozess gegen Ergys D. fortgesetzt. Neben zwei Rauschgiftdelikten wird dem 25-jährigen wohnsitzlosen Albaner vorgeworfen, am frühen Morgen des 27. Mai 2018 auf der Waldhausener Straße in der Mönchengladbacher Altstadt einen Mann mit einem gezielten Faustschlag zu Boden gebracht zu haben.
Als der Mann mit dem Kopf auf einer gepflasterten Stufe gelegen habe, soll Ergys D. ihm von oben auf den Kopf getreten haben. Das Opfer überlebte die Attacke, habe aber eine Schädelprellung, ein Schädel-Hirn-Trauma, multiple Hämatome und eine Schürfwunde davongetragen. Außerdem habe der Mann über einen längeren Zeitraum einen Hörverlust auf dem linken und eine Schwerhörigkeit auf dem rechten Ohr erlitten.
Spannend wurde es am Dienstagvormittag, als zwei Brüder im Zeugenstand vernommen wurden, die die Tat beobachtet hatten. Einer der beiden, ein 17-jähriger Abiturient, fiel durch ungewöhnlich präzise Aussagen auf. Dabei sprach er davon, dass „wie aus dem Nichts ein Streit neben uns ausgebrochen“ sei. Dem vorausgegangen sei ein Streit zwischen zwei Frauen, bei dem auch Sprüche wie „Zieh dir was an“ und „Du Nutte“ zu hören waren. Dann habe ein Mann das Opfer „mit voller Wucht und dem Ziel, ihm auf den Kopf zu treten“, angegriffen.
„Diese Person hat sich in mein Gedächtnis gebrannt“
„Ja. Es ist die Person gewesen, die auf den Kopf getreten hat“, sagte der 17-Jährige auf die Nachfrage, ob er den Angeklagten als Täter wiedererkenne. „Könnte es auch sein, dass Sie ihn verwechseln?“, fragte Gerd Meister, einer der beiden Verteidiger von Ergys D., daraufhin. „Nein“, antwortete der junge Mann. „Diese Person hat sich in mein Gedächtnis gebrannt.“
Der Bruder des Abiturienten, ein 24-jähriger Student, sprach von einem „Schlag des Angeklagten“, nach dem das Opfer „zu Boden gegangen“ sei. Daraufhin habe der Angeklagte zugetreten. Die Nachfrage, ob das Opfer bei dem Streit zuvor als Aggressor in Erscheinung getreten sei, verneinte der Student.
„Möglicherweise muss ich meine Verteidigungslinie ändern“, sagte Gerd Meister nach den Vernehmungen der beiden Brüder. „Ich muss mit meinem Mandanten reden.“ Zum Prozessauftakt hatte der Strafverteidiger angekündigt, dass Ergys D. „zunächst mal schweigen“ werde. Zuerst wolle man hören, was „einzelne Zeugen sagen“, lautete seine damalige Begründung. Der Prozess wird bereits am Donnerstag fortgesetzt. Derzeit wird von einem Urteil am 5. April ausgegangen.