Mönchengladbach. Vor dem Landgericht begann am Montag der Prozess gegen einen mutmaßlichen Altstadt-Schläger. Ihm wird vorgeworfen, mit voller Wucht auf den Kopf eines am Boden liegenden Mannes eingetreten zu haben. Das Opfer überlebte die Attacke, trug aber eine Schädelprellung, ein Schädel-Hirn-Trauma, multiple Hämatome sowie eine länger andauernde Schwerhörigkeit davon.
Die Mönchengladbacher Altstadt gilt bereits seit Jahren als gefährliches Pflaster. Insbesondere in den Nächten rund um das Wochenende kommt es dort immer wieder zu Schlägereien und Messerstechereien. Vor der 7. Großen Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts unter dem Vorsitzenden Richter Lothar Beckers begann am Montag der Prozess gegen einen mutmaßlichen Altstadt-Schläger: Dem 25-jährigen wohnsitzlosen Albaner Ergys D. werden neben Rauschgiftdelikten versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen.
Bei der Prozesseröffnung am Montagnachmittag befanden sich sechs Männer im Zuschauerraum, die offenbar zum Umfeld von Ergys D. gehören. Der 25-Jährige grinste in deren Richtung, nachdem er auf der Anklagebank Platz genommen hatte. Dann verlas Oberstaatsanwältin Carola Guddat die Anklageschrift, nach der der Albaner am frühen Morgen des 27. Mai 2018 auf der Waldhausener Straße in der Altstadt mit einem Mann in Streit geriet.
„Mit voller Wucht von oben auf den Kopf getreten“
Als ein anderer Mann diesem zu Hilfe kam, soll Ergys D. den anderen mit einem gezielten Faustschlag zu Boden gebracht haben. Als der andere Mann mit dem Kopf auf einer gepflasterten Stufe gelegen habe, soll Ergys D. ihm mit voller Wucht von oben auf den Kopf getreten haben, wodurch es zu einem „knackenden, knisternden“ Geräusch gekommen sei.
Das Opfer habe dadurch das Bewusstsein verloren, aus dem Mund geblutet und erstickungsartige Geräusche von sich gegeben. Ergys D. soll danach vom Tatort geflüchtet sein. Das Opfer überlebte die Attacke, habe aber eine Schädelprellung, ein Schädel-Hirn-Trauma, multiple Hämatome und eine Schürfwunde davongetragen. Außerdem habe der Mann über einen längeren Zeitraum einen Hörverlust auf dem linken und eine Schwerhörigkeit auf dem rechten Ohr erlitten.
„Wusste nicht, dass man Rauschgift nicht mit sich führen darf“
Später wurde der 25-Jährige in der Mönchengladbacher Innenstadt von der Polizei zweimal mit Rauschgift angetroffen, einmal mit Kokain und einmal mit Marihuana, so die Anklage. Gegenüber den Polizisten soll Ergys D. erklärt haben, „nicht zu wissen, dass man Rauschgift nicht mit sich führen dürfe“.
Gerd Meister, einer der beiden Verteidiger von Ergys D., kündigte an, dass sein Mandant „zunächst mal schweigen“ werde. Zuerst wolle man hören, was „einzelne Zeugen sagen“, erläuterte Meister. Der Prozess wird am Mittwoch mit den ersten Zeugenvernehmungen fortgesetzt. Bis zum 5. April sind insgesamt sechs Verhandlungstermine angesetzt.
Bild: Ergys D. verbirgt sein Gesicht hinter einem Aktenordner, links sein Verteidiger Gerd Meister. Bildrechte: NRW.direkt