Düsseldorf Nachrichten

Mutmaßlicher Axt-Attentäter wegen Erkrankung nicht abgeschoben

Düsseldorf. Der mutmaßliche Axt-Attentäter, der am Donnerstag im Hauptbahnhof neun Menschen verletzt hat, wurde nicht abgeschoben. Begründet wurde das 2014 mit einer damit verbundenen möglichen Verschlechterung seiner psychischen Erkrankung.

Züge der S-Bahnlinie 28 (Archivbild: NRW.direkt)

Wie das Online-Portal der Rheinischen Post am Freitag berichtete, war der 36-jährige Kosovare Fatmir H. 2009 nach Deutschland gekommen. Später sollte er wieder abgeschoben werden. Durch einen Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BaMF) aus dem Jahr 2014 war Fatmir H. jedoch vor Abschiebung geschützt. Das BaMF hatte das damit begründet, dass ihm dann eine Verschlechterung seines psychischen Zustands drohe. Das Aufenthaltsgesetzes verbietet die Abschiebung, wenn eine schwerwiegende Erkrankung sich dadurch wesentlich verschlechtern würde.

Fatmir H. soll am Donnerstagabend zuerst in einem Zug der S-Bahnlinie 28 und kurz darauf im Düsseldorfer Hauptbahnhof Menschen wahllos mit einer Axt angegriffen haben. Insgesamt neun Menschen wurden verletzt, mehrere davon schwer. Der Bahnhof wurde daraufhin evakuiert und der Bahnbetrieb eingestellt. Bereits im Laufe der Nacht ging die Polizei von einem psychisch kranken Einzeltäter aus, was später unter anderem mit einem in der Wuppertaler Wohnung von Fatmir H. gefundenen Attest über eine paranoide Schizophrenie begründet wurde. Anstelle der Untersuchungshaft beantragte die Staatsanwaltschaft für ihn die Einweisung in eine Psychiatrie. (ph)

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