Mönchengladbach. Wegen Mordes an der 15-jährigen Iuliana R. wurde Matyu K. am Mittwoch vom Landgericht zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten die Verhängung der Höchststrafe von zehn Jahren Jugendstrafe gefordert.
Der gewaltsame Tod der 15-jährige Iuliana R. hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt: Das aus Rumänien stammende Mädchen war am 11. Juni 2018 am helllichten Tag im Casinogarten in Viersen mit einem 25 Zentimeter langen Messer getötet worden. Der zur Tatzeit 17-jährige Bulgare Matyu K. stellte sich einen Tag später mit seiner Anwältin bei der Polizei.
Am Mittwoch wurde der inzwischen 18-jährige Matyu K. von der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Mönchengladbach zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt. „Die Kammer ist davon ausgegangen, dass der Angeklagte mit Tötungsabsicht und heimtückisch gehandelt hat“, hieß es in der Urteilsbegründung.
Für die Tötungsabsicht sprachen im Vorfeld ausgesprochenen Drohungen, das planvoll mitgeführte Messer und die Häufigkeit der Messerstiche gegen den Oberkörper des jungen Mädchens. Für Heimtücke sprach, dass Iuliana R. im öffentlichen Raum nicht mit einem Angriff gerechnet hatte. Zugunsten des Angeklagten hat die Kammer berücksichtigt, dass er sich freiwillig der Polizei gestellt und zwar nicht die Tötungsabsicht, aber zumindest den Tathergang eingeräumt hatte.
Enttäuschter junger Mann mit „überarbeitungsbedürftigem Frauenbild“?
Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten die Verurteilung wegen Mordes und die Verhängung der Höchststrafe von zehn Jahren Jugendstrafe beantragt. Staatsanwalt Stefan Lingens führte in seinem Plädoyer aus, eine schlimmere Tat als die des Angeklagten könne er sich kaum vorstellen. Der Erziehungsbedarf gebiete daher die Verhängung der gesetzlich vorgesehenen Höchststrafe.
Die Verteidigung hingegen plädierte auf eine Verurteilung wegen Totschlags. Die Tat stelle sich als Übersprungshandlung eines gedemütigten und enttäuschten jungen Mannes mit einem „überarbeitungsbedürftigen Frauenbild“ dar. Matyu K. hatte die Tat in seinem letzten Wort bedauert und sich bei den Eltern von Iuliana R. entschuldigt. Aufgrund seines Alters wurde der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. (ph)
Bild: Der von der Polizei abgesperrte Tatort im Casinogarten in Viersen. Bildrechte: NRW.direkt