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Zehn Jahre für tödlichen Messer-Angriff gefordert

Mönchengladbach. Beim Prozess gegen Matyu K. fordern Staatsanwaltschaft und Nebenklage eine Jugendstrafe von zehn Jahren wegen Mordes. Ihm wird vorgeworfen, seine 15-jährige Ex-Freundin in einem Park in Viersen mit einem Messer getötet zu haben. Aufgrund des jugendlichen Alters von Matyu K. findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Der gewaltsame Tod der 15-jährige Iuliana R. hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt: Das aus Rumänien stammende Mädchen war am 11. Juni 2018 am helllichten Tag im Casinogarten in Viersen mit einem 25 Zentimeter langen Messer getötet worden. Der zur Tatzeit 17-jährige Matyu K. stellte sich einen Tag später mit seiner Anwältin bei der Polizei. Daraufhin wurde Haftbefehl wegen Mordes gegen den Bulgaren erlassen.

Das getötete Mädchen hatte sich wenige Tage vor der Tat von ihm getrennt. Ermittlern zufolge hatte der 17-Jährige die Tat Freunden gegenüber auf Whatsapp angekündigt. „Sollte die einen neuen Freund haben, dann bringe ich die um“, soll er in einer Sprachnachricht gesagt haben.

Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Seit Dezember muss sich Matyu K. vor der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Mönchengladbach unter dem Vorsitzenden Richter Lothar Beckers für die Tat verantworten. Die Anklage warf ihm vor, die Tat begangen zu haben, „weil er das Opfer als sein Eigentum betrachtet habe, das sich nicht von ihm abwenden dürfe“. Aufgrund des jugendlichen Alters von Matyu K. findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Eltern der Getöteten treten in dem Verfahren als Nebenkläger auf.

Am Montag wurden die Plädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft und der Nebenklägervertreter beantragten übereinstimmend, den Angeklagten wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren zu verurteilen. Die Verteidigung aber sah lediglich den Tatbestand des Totschlags als erfüllt an. Die Höhe einer zu verhängenden Jugendstrafe stellte sie in das Ermessen des Gerichts.

Das Urteil wird am Mittwoch verkündet. Ebenso wie die gesamte Verhandlung ist auch die Urteilsverkündung nicht öffentlich. (ph)

Bild: Der von der Polizei abgesperrte Tatort im Casinogarten in Viersen. Bildrechte: NRW.direkt

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